12. - 14.09.2025

12. - 14.09.2025

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Du hast offene Fragen ?

Dann findest du hier in unseren FAQ Bereich sicherlich die passenden Antworten.

Falls Du Deine Anmeldedaten ändern möchtest, schicke uns deinen Änderungswunsch per E-Mail. Gib Deine Buchungsnummer an, damit wir dich eindeutig zuordnen können. Für Rückfragen oder sonstige Anliegen erreichst Du uns per Mail an info@kassel-marathon.de.

Wichtig: Änderungen sind nur bis zum Meldeschluss möglich. 

  • Anmeldung über unsere Online-Anmeldung
  • Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge für folgende Disziplin:

Marathon: ab 2007 und älter
Halbmarathon: ab 2009 und älter
Staffel: ab 2013 (12 Jahre)
Firmenlauf: ab 2009 und älter
Nordic-Walking: ab 2013
Powerwalking: ab 2009 und älter
Mini-Marathon: 2006 bis 2016
Bambini: 2 bis 6 Jahre

Am Marathon Wochenende sind das Rote Kreuz und unser Medical Team vom Orthoneum Kassel vor Ort. Medizinische Betreuung auf der Strecke und im Zielbereich ist gewährleistet. Wir empfehlen Dir, schon beim Auftreten geringster körperlicher Beeinträchtigungen den Arzt aufzusuchen.

Hinweis: Bitte gehe nur an den Start, wenn Du gesund und in einem gut trainierten Zustand bist. Sollte dies nicht der Fall sein, erlauben wir unseren Sanitätern und Streckenposten, Dich aus dem Rennen zu nehmen, wenn Du Gefahr läufst, Dich gesundheitlich zu schädigen.

Wenn Du beim Lauf medizinische Hilfe benötigst, ist es am besten bis zur nächsten Versorgungsstation weiterzulaufen oder zu gehen.

Wenn Du medizinische Hilfe benötigst, ist es am besten, bis zur nächsten Versorgungsstation weiterzulaufen, oder zu gehen. Dort ist für fachliche Hilfe gesorgt. Wenn Du abbrechen musst, kannst Du mit einem Wagen am Ende des Läuferfeldes (Besenwagen) oder zu Fuß zurück zum Stadion gelangen. 

Jede/r Teilnehmer/in, der/die das erreicht, erhält eine Finisher-Medaille

Die Ergebnislisten sind während der Veranstaltung online abrufbar. Siegerehrungen finden auf dem Vorplatz des Auestadions auf der Messebühne statt. Urkunden können in der Ergebnisliste unter dem jeweiligen Namen abgerufen und selbstständig ausgedruckt werden.

Teilnehmer/innen des Mini-Marathon werden in 10er Mannschaften (Jeweils zwei Jahrgänge zusammengefasst) geehrt. Die Ehrung findet auf der Messebühne statt.

Babyjogger in jeder Form sind unsererseits nicht erlaubt. Solltest du dennoch mit Babyjogger teilnehmen, solltest du Rücksicht auf alle anderen Läuferinnen und Läufer nehmen. Wir behalten uns vor, dich aus dem Rennen zu nehmen. Anweisungen der Polizei, der Rettungsdienste und des Streckenpersonals sind Folge zu leisten. 

Bitte beachte, dass ein Begleiten von Teilnehmern per Fahrrad oder sonstigem Hilfsgerät zur Disqualifikation des/der Teilnehmenden führt. Ebenfalls dürfen auch keine Zuschauer als Begleitläufer auf der Strecke mitlaufen.

Eine Disqualifikation ist aus folgenden Gründen möglich:

 

  • bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhalten
  • bei unerlaubter Hilfe von außen z.B. Schrittmacher per Fahrrad
  • bei Umknicken, Verkleinern oder Verdecken der Startnummer
  • bei Abkürzen der Strecke
  • bei Nichtüberlaufen der Kontrollmatten auf der Strecke

Widersprüche gegen die Ergebnisliste werden nur bis zu 7 Tage nach der Veranstaltung entgegengenommen.

Es besteht die Möglichkeit, sowohl am (Halb-)Marathon als auch am Staffelmarathon teilzunehmen. Neben einer Anmeldung für beide Wettbewerbe ist hierfür Voraussetzung, dass man als Teilnehmer/in) auf dem ersten Teilstück startet. Für den/die Teilnehmer/in gilt, dass er beide Startnummern (z.B. vorne: Marathon, hinten: Staffel) und den Chip und den Staffelstab (darin befindet sich der Chip der Staffel) trägt.

Duschen ist im städtischen Teil der Auesporthalle (Rückseite) möglich. Der Weg dorthin ist ausgeschildert. 

Die Ergebnisse des Kassel Marathon findest DU auf unserer Webseite www.kassel-marathon.de. QR Codes zu den Ergebnislisten werden außerdem im Stadionbereich ausgehängt. 

Einsprüche gegen die Ergebnisse werden nur bis 22. September 2024 schriftlich per E-Mail an info@kassel-marathon.de entgegengenommen.

Ein Help Desk befindet sich bei der Startnummernausgabe im Zelt vor dem Auestadion (Westtribüne)

Einblendungen vom Kassel Marathon in vielen Radio-Sendern Hessens und insbesondere bei hr1, unserem Media-Partner.

Am Samstag können Nordic-Walker und Firmenläufer Kleiderbeutel in den Auflieger-Containern von DB Schenker auf dem Parkplatz neben der Eissporthalle in Richtung Damaschkestraße (Startbereich) abgeben.

Am Sonntag können alle Teilnehmer/innen die Kleiderbeutel in den Auflieger-Containern von DB Schenker auf dem Parkplatz neben der Eissporthalle in Richtung Damaschkestraße (Startbereich) abgeben.

Im Zielraum des Auestadions wartet im RehaMed-Zelt der Massageservice auf dich. Beachte, dass du nach Verlassen des Stadions nicht wieder in den Innenraum gelassen wirst. 

Im Messebereich gibt es nach Deinem erfolgreichen Rennen die Möglichkeit die Finisher-Medaille gravieren zu lassen. Dieser Service kostet 10 € und kann bei der Voranmeldung gebucht werden. Natürlich ist eine direkte Buchung vor Ort möglich.

Die Onlineanmeldung ist bis zum 1. September geöffnet. Danach sind nur noch Nachmeldung vor Ort möglich, sofern noch Kontingent vorhanden ist. Die Nachmeldung vor Ort ist am Veranstaltungswochenende freitags und samstags möglich. Eine Nachmeldung am Sonntag ist bis eine halbe Stunde vor dem Start möglich!

Mini Marathon Anmeldungen sind bis zum 3. September möglich.

Für Top-Athleten oder Läufer, die um Meisterschaften oder ähnliches laufen, ist Musik laut DLV-Wettkampfrichtlinien verboten.

MP3-Player, Handy oder ähnliches sind während des Laufens für Breitensportler geduldet. Bitte achte darauf, dass Du andere Läufer während des Laufens nicht behinderst. Stelle zudem sicher, dass Du ggf. Anweisung von Personal, Rettungsdiensten und andere Umgebungsgeräusche wahrnehmen kannst.

Für Kurzentschlossene, sofern noch Startplätze vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit sich vor Ort auf der Marathonmesse nachzumelden.

Nachmeldungen oder Ummeldungen (Zusatzgebühr 10,00 €) sind an der Startunterlagenausgabe (vor dem Auestadion) am 12.9.2025 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am 13.9.2025 von 10.00 bis 19.00 Uhr möglich. Am 14.9.2025 sind Nachmeldungen ab 7.30 Uhr möglich.

Ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Auch die Nachmeldungen für den Mini-Marathon sind je nach freiem Kontingent, vor Ort möglich.

Traditionell findet am Veranstaltungswochenende samstags um 13:15 Uhr auf dem Messegelände unser Ökumenischer Gottesdienst statt. Läuferinnen und Läufer, mit ihren Freund/innen und Verwandten sind herzlich zum Ökumenischen Gottesdienst eingeladen.
Nach dem Erkunden des Messegeländes wird Pfarrer Dirk Stoll eine Ökumenische Messe lesen, um zur Ruhe zu kommen, Gottes Zuspruch zu erfahren und dem Marathonlauf körperlich und seelisch gestärkt zuversichtlich entgegen zu sehen.

Wir bieten professionelle Begleitung unter Leitung erfahrener Läufer/innen über die gesamte Marathondistanz für verschieden Zielzeiten an. Die Zugläufer/innen sind durch eine Fahne, die die Zielzeiten zeigen, gekennzeichnet.

https://www.pacerteam.de/veranstaltungen/kassel-marathon/

Während des Kassel Marathons stehen Parkmöglichkeiten auf den Giesewiesen sowie auf den öffentlichen Parkplätzen an der Buga-Aue und Messe zur Verfügung. Darüber hinaus stehen alle öffentlichen Parkflächen rund ums Auestadion zur Verfügung. Direkt am Auestadion ist das Parken nicht gestattet. Bitte beachte, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Kosten hierfür trägt der Fahrzeughalter.

Persönliche Verpflegung kann am Samstag bis 19 Uhr und am Sonntag bis 8 Uhr im Zelt der Startunterlagenausgabe abgegeben werden. Diese werden dann auf die Verpflegungspunkte verteilt. Achtung: Eine Kühlung der abgegebenen Verpflegung ist nicht möglich. 

  1. Wechsel: Mombachstraße (1. Abschnitt 11,5 km)
  2. Wechsel: Eingang Buga-Aue (2. Abschnitt 10,8 km)
  3. Wechsel: Mombachstraße (3. Abschnitt 10,6 km)
  4. Ziel: (4. Abschnitt 9,3 km)

 

Die Shuttle zur Mombachstraße sind ein Angebot, jedoch keine Garantie den Wechselpunkt rechtzeitig zu erreichen bzw. rechtzeitig wieder zurück am Stadion zu sein. 

Für alle Wettbewerbe auf der Damaschkestraße, Auestadion/ Balance Fitness-Zentrum. Bambini-Lauf auf der Menzelstraße.

Zum Start sind nur Teilnehmer mit Startnummern des Kassel Marathon zugelassen. Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar auf der Brust zu tragen.

Bei dem Verbot der Startnummernbänder handelt es sich um die Bekanntgabe der entsprechenden Regelung der Internationalen Wettkampfbestimmungen der IAAF, bzw. des DLV (siehe IWB-Regel 18.17 ff.). Dort ist die Größe der Startnummer, mögliche Aufdrucke und das Körperteil, auf dem die Startnummer zu tragen ist (auf der Brust, die Unterkante muss sich oberhalb des Hosenbundes befinden) explizit genannt. Da Läufer*innen die internationalen Regeln vor einer Teilnahme an einer Laufveranstaltung oftmals nicht ausführlich studieren, erachten wir es als sinnvoll, in unserem Läufer/innen- und Staffelinformation auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Es gibt keine Regel, die das Startnummernband als solches verbietet, aber dieses wird nicht auf Achselhöhe, sondern auf Hüfthöhe getragen. Die Startnummer ist also nicht mehr auf der Brust, sondern im Genitalbereich sichtbar, nach 42 km oftmals auch gar nicht mehr.

Diese Bestimmungen wurden erlassen, um den Sponsoren der Veranstaltungen, einen genau abgesteckten Präsentationsrahmen zu geben.  Die Startnummer ist ein starkes Werbemittel. Es muss also im allgemeinen Interesse der Teilnehmer sein, diesen Sponsoren einen guten Auftritt zu verschaffen, damit sie weiterhin Marathonläufe und nicht nur Fernsehsportarten unterstützen.
Im Triathlon ist das Startnummernband erlaubt, weil es aufgrund der technischen Gegebenheiten der Sportart für Teilnehmer ein optimales Hilfsmittel ist. Diese technische Unterstützung bietet das Startnummernband bei Laufveranstaltungen nicht.

Wir möchten Dich also bitten, die Startnummer wie in guten alten Zeiten an die Brust zu heften. Im Interesse der Gesamtveranstaltung möchten wir auf ein wachsendes Problem hinweisen und hoffen, dass die Teilnehmer/innen, Du, diese Problematik nachvollziehen können.

Startunterlagenausgabe, Nachmeldungen oder Ummeldungen (Zusatzgebühr 10,00 €) sind an der Startunterlagenausgabe (vor dem Auestadion) am 12.9.2025 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am 13.9.2025 von 10.00 bis 19.00 Uhr möglich. Am 145.9.2025 sind für Marathon, Halbmarathon, Marathon-Staffel und Power-Walking Nachmeldungen ab 7.30 Uhr möglich.

Wir bitten alle Abholer, die erst am Wettkampftag anreisen, um sorgfältige Planung ihrer Anreise.

Es muss mit einem erheblichen Anteil von Tagesabholern gerechnet werden. Rechtzeitige Abholung an den Vortagen erspart eine unnötige Hektik! Der Veranstalter behält sich vor, Nachmeldungen aus organisatorischen Gründen einzuschränken oder ganz auszuschließen.

Der Kassel Marathon 2025 wird auf einer Zwei-Runden-Strecke (Halbmarathon: eine Runde) ausgetragen.
Der Kurs ist attraktiv, führt vorbei an Kulturdenkmälern, über die „Party-Meile“ Friedrich-Ebert-Straße, vorbei an Rathaus, Friedrichsplatz, Staatstheater und Orangerie in die Karlsaue bis zum stimmungsvollen Ziel im Auestadion.

Auf der Strecke des Kassel Marathon sind bisher bereits viele persönliche Bestzeiten erreicht worden. Deutsche Top-Läufer waren in den letzten Jahren oft mit ihren in Kassel erzielten Zeiten unter den Top 5 und Top 10 der Deutschen Jahres-Bestenliste Marathon. Auf der Strecke sind auch in diesem Jahr gute Zeiten zu erwarten.

Kommt nach Kassel und überzeugt Euch selbst vom schnellen Rundkurs!

Link zur Strecke

Verpflegungsstellen: Ab Kilometer 5,0 alle 5 km.

Wasser, Iso, Aerobee Honig Energiegel, Banane, Apfel

Wasserstellen: Ab Kilometer 7,5 alle 5 km.

Wasser

Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Kassel Marathon

 

§ 1 Anwendungsbereich – Geltungsbereich

(1) Veranstalter des Kassel Marathon ist die AS Event GmbH
mit Sitz Böllpfad 5, 34292 Ahnatal) (Registergericht Kassel; Registernummer HRB
14103). Die AS Event GmbH bedient sich, im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages, der davengo GmbH (Kitzingstrasse 15-19, 12277
Berlin; Amtsgericht Charlottenburg HRB 71042) mit der Umsetzung der
Veranstaltung. Die davengo GmbH ist, insoweit vom Veranstalter bevollmächtigt
und auch zur Abgabe bindender Erklärungen im eigenen Namen ermächtigt.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom
Veranstalter durchgeführte Laufveranstaltung „Kassel Marathon 2025“. Sie regeln
das zwischen den Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen und dem
Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen,
inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung
jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und den
Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen. Änderungen, die unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Personen, die an der
Laufveranstaltung teilnehmen erfolgen und die vom Veranstalter im Internet
(elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden,
gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Die Veranstaltung orientiert sich in den für diese
Veranstaltung relevanten Abschnitten an der Deutsche-LeichtathletikOrdnung
(DLO) und der Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen
Leichtathletik-Verbandes (DLV). Startberechtigt ist grundsätzlich jede Person
die ab 2006 (Halbmarathon ab 2008 und 10 km ab 2012) geboren wurde. Alle
Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen müssen über einen der
Veranstaltung angemessenen Trainingszustand verfügen. Ein sportärztlicher
Gesundheitscheck wird jeder Person, die an der Laufveranstaltung teilnimmt,
eigenverantwortlich empfohlen, zumindest sollte jede Person, die an der
Laufveranstaltung teilnimmt, den s.g. PAPS Test (www.paps-test.de), einen
international validierten Fragebogen zur qualifizierten Abschätzung von
Gesundheitsrisiken für sich beantworten.

(2) Die Verwendung von Sportgeräten (Babyjogger o.ä.) ist
bei der Veranstaltung nicht zugelassen. Das Mitführen von Tieren ist nicht
gestattet.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den
Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen vor der Veranstaltung
bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich
gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die
den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der
Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen oder Personen, die die
Veranstaltung besuchen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den
jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung
auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Personen,
die an der Laufveranstaltung teilnehmen nur von dem hierfür befugten
Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung

(1) Die Ausschreibung des Kassel Marathon, inklusive der
Teilnahmebedingungen wird vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der
Veranstaltung im Internet veröffentlicht.

(2) Alle Personen, die sich selbst oder andere Personen für
den Kassel Marathon anmelden, sind dafür verantwortlich, dass alle von ihm
angemeldeten Personen die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und
akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt die die Anmeldung durchführende
Person dies dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in
seiner Anmeldung genannten Personen.

(3) Der Veranstalter beauftragt die Firma davengo GmbH mit
der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu
ihr Internet-Portal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch
die davengo GmbH eine digitale Bestellbestätigung erstellt und den Personen,
die an der Laufveranstaltung teilnehmen per E-Mail zugesandt.

(4) Die Firma davengo GmbH übernimmt im Namen des
Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet
die Beträge automatisch den Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen
zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren,
Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich
abgeschlossener Anmeldung, dem somit geschlossenen Vertrag und der Zahlung des
Startgeldes als erteilt.

(5) Tritt eine Person, die sich zu der Veranstaltung
angemeldet hat, ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt dem
Veranstalter vorher die Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
des Teilnehmerbeitrages.

(6) Für den Fall, dass der aufgrund behördlicher Auflagen
die Veranstaltung lediglich mit einer Teilnehmerzahl durchgeführt werden, die
unter der Zahl der Personen liegt, die sich zu der Laufveranstaltung angemeldet
haben, hat der Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht. Dieses hat der
Veranstalter innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis von der entsprechenden
behördlichen Auflage in Textform spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung
auszuüben.

§ 4 Haftungsbeschränkungen

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt
oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus
Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der
Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen
oder diese ganz oder in Teilen abzusagen oder zu beenden, besteht im Falle der
Absage keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters. Hat die Veranstaltung zu
dem Zeitpunkt einer nach vorstehendem Satz vorzunehmenden Absage bzw.
Beendigung der Veranstaltung bereits begonnen, haben die Personen, die an der
Veranstaltung teilnehmen keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten
Startgelder. Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr,
Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen,
Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle,
Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder
andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie
beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob
fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser
Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer
vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters
beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer
Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die
persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck
vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche
Risiken der teilnehmenden Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Laufveranstaltung. Es obliegt den teilnehmenden Personen, ihren
Gesundheitszustand zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt
die teilnehmende Person, dass sie gesundheitlich in der Lage ist an der
Veranstaltung teilzunehmen.

 (4) Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für die teilnehmende
Person verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem
Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei der Anmeldung von Personen zur Teilnahme an der
Veranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu
Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des
Zwecks der medizinischen Betreuung der teilnehmenden Person auf der Strecke und
beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste,
verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.
Diese Daten sind für die Durchführung der Veranstaltung essentiell. Darüber
hinaus erfolgt die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der
persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen –
Ergebnisdatenbank, über die auch der Ausdruck der Laufergebnisse auf
personalisierten Urkunden möglich ist. Mit der Anmeldung willigt die
teilnehmende Person in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten
zu diesen Zwecken ein. Hinsichtlich der Aufnahme in die Ergebnisdatenbank steht
der teilnehmenden Person ein Widerrufsrecht für die Zukunft zu. Näheres ist der
Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.

(2) Die teilnehmende Person willigt nur für die Zukunft
widerruflich ein, dass der Kassel Marathon die im Rahmen der von teilnehmenden
Person besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder
Videodienstleisternerstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews der
teilnehmenden Person kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und
sachlich unbeschrankt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf,
insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline
und on-line sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise:
Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung
und Presseveröffentlichungen u.ä. verwenden darf. Die teilnehmende Person
verzichtet hierbei auf seine/ihre Namensnennung.

(3) Von den gemäß vorstehendem Abs. 1 gespeicherten
personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, ggf.
E-Mail-Adresse sowie die für die jeweilige Veranstaltung zugewiesene
Startnummer und ggf. die erreichte Laufzeit zum Zwecke der Zusendung von Fotos
oder Videos der teilnehmenden Person während der Veranstaltung an einen kommerziellen
Foto- und/oder Videodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die
teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem
Zweck ein. Hiermit erklärt die teilnehmende Person jedoch nicht zugleich, ein
solches Foto oder Video entgeltlich erwerben zu wollen.

(4) Von den gemäß vorstehendem Abs. 1 gespeicherten
personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, sowie die die für die
jeweilige Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit der
teilnehmenden Person während der Veranstaltung zum Zwecke der Medaillengravur –
sofern angeboten – an einen Gravur-Dienstleister weitergegeben. Mit der
Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe
der Daten zu diesem Zweck ein. (5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr,
Nationalität, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung
und Zeiten) der teilnehmenden Person in zur Darstellung von Ergebnislisten in
allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie
Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw.
veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine
Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Für die Darstellung in der Teilnehmerliste werden Name,
Vorname, Nationalität, Geburtsjahr, ggf. der Verein und der gemeldete Wettkampf
sowie nach der Zuordnung auch die Startnummer veröffentlicht. Teilnehmerlisten
werden ausschließlich bis zum jeweiligen Veranstaltungstag im Internet auf der
Website der entsprechenden Veranstaltung veröffentlicht.

(7) Die teilnehmende Person kann vor der Weitergabe
seiner/ihrer personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3 bis 6 gegenüber
dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail an info@kassel-marathon.de widersprechen.
In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht
werden.

(8) Im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der
Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen
Dienste werden die medizinischen Erhebungsbögen der betroffenen Person an auf
Verlangen an den behandelnden Sanitätsdienst weitergegeben und dort gemäß den
gesetzlichen Regeln im Umgang mit medizinischen Daten gespeichert.

(9) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten
werden an einen kommerziell tätigen Dritten (derzeit die davengo GmbH,
Kitzingstrasse 15-19, 12277 Berlin, www.davengo.com) zum Zwecke der Zeitmessung
und der Zahlungsabwicklung, sowie an weitere Dritte auch zur Erstellung der
Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen in das Internet
weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt
die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem
Zweck ein.

§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten

(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die
Firma davengo GmbH. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Zeitnahme-Chips werden vor
der Ausgabe an die teilnehmenden Personen auf Funktionsfähigkeit hin überprüft.
Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer
Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer muss auf
der Vorderseite der teilnehmenden Person sichtbar angebracht werden. Eine
Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.

(3) Das Wettkampfkomitee behält sich das Recht vor, eine
teilnehmende Person zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die
Teilnahmebedingungen herausstellen.

§ 7 Widerrufsbelehrung

(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über die
Teilnahme an der Veranstaltung besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein
gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Im Übrigen steht Ihnen beim Kauf oder Erwerb von Zusatzleistungen
ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag des Vertragsschlusses oder ab dem Tag, an dem Sie oder eine von
Ihnen benannte dritter Person, die nicht diejenige Person ist, der einen
Gegenstand aufgrund dieses Vertrages transportiert ist, Gegenstände in Besitz
genommen hat oder ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte
Person, die nicht diejenige Person ist, der einen Gegenstand aufgrund dieses
Vertrages transportiert ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in
Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter

AS Event GmbH, Böllpfad 5, 34292 Kassel,
Tel.: +49 561 953 79 800
Email: info@kassel-marathon.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren
wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie
die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf
dieses Vertrags unterrichten, an AS Event GmbH, Böllpfad 5 in 34292 Ahnatal
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen
zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

AS Event GmbH
Böllpfad 5
34292 Kassel
Email: info@kassle-marathon.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung
der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 – Name des/der
Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung
auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung
von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die verbrauchende Person maßgeblich
ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse der verbrauchenden
Person zugeschnitten sind. Das gilt auch bei versiegelter Ware, die aus Gründen
des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist, wenn
ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen.
Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem
Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie
ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr
besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen
ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen
Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Diese Modalität
ist nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

§ 8 Salvatorische Klausel

Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser
Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die
ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt
für eventuelle Vertragslücken.

Das Teilnehmershirt kann für einen Preis von 25 € bei der Anmeldung gebucht werden. Vor Ort kann es käuflich erworben werden, solange der Vorrat reicht.

Es stehen im Start und Zielbereich Dixis und Stadiontoiletten bereit. Ein rollstuhlgerechtes Dixi steht auf der Parkfläche des Auestadions zur Verfügung. Auf der Strecke ist bei allen Verpflegungs- und Wasserpunkten und am Staffelwechsel Mombachstraße stehen Dixis zur Verfügung.   

Trinkrucksäcke sind für Breitensportler geduldet. Innerhalb einer Meisterschaftswertung oder für Top-Athleten sind Trinkrucksäcke untersagt. 

Eine Ummeldung ist am Veranstaltungswochenende und vorher für eine Pauschale von zusätzlich 10 € möglich. 

Verpflegungsstellen: Ab Kilometer 5,0 alle 5 km.
Wasser, Iso, Aerobee Honig Energiegel, Banane, Apfel
Wasserstellen: Ab Kilometer 7,5 alle 5 km.
Wasser

Die Zeitmessung erfolgt mittels eines Transponders der Firma Davengo, den EasyChip. Der nur ein
Gramm schwere EasyChip wird in die Schuhschleife eingebunden. Er wird mit den Startunterlagen
ausgehändigt und kann als Souvenir behalten werden.

Im Ziel gibt es eine Verpflegungsstelle mit Wasser, alkoholfreiem Weizenbier von Hütt, Bananen, Äpfel, Iso

Deine Frage wurde hier nicht beantwortet?

Dann melde dich doch einfach bei uns über unser Kontaktformular oder auch per E-Mail: info@kassel-marathon.de